Leseprobe

59 was noch aufgefunden werden sollte, gebracht werden könnte.« Äußerer Anlass der Denkschrift war die 1840 erfolgte Fertigstellung eines Neubaus am Standort des zwischen 1804 und 1807 abgerissenen Hamburger Doms. Hier am Speersort waren in einer Dreiflügelanlage die Stadtbibliothek, die Gelehrtenschule des Johanneums sowie für deren Absolventen als Aufbaustufe das Akademische Gymnasium und zunächst auch eine Realschule untergebracht (Abb. 2). Gaedechens sah nun eine reelle Chance, die damals noch kleine museale Sammlung des Vereins für Hamburgische Geschichte dort aufzustellen. Seine Forderungen waren alles andere als maßlos. Vielmehr beanspruchte er nur ein »bescheidenes Local« im Kellergeschoss, wo die Objekte ausgestellt werden könnten. Dabei wünschte er, dass die HamburgensienSammlung zukünftig »Eigenthum des Staates seyn und bleiben und eine gemischte Commission [. . .], eventualiter aus dem jedesmaligen Herrn Archivarius, einem der Herrn Bibliothekare, und aus zwei oder drei von der artistischen Section zu deputirenden Mitgliedern besteht, die Aufsicht führen. [. . .] Gelänge es jenes Local angewiesen zu bekommen und [ver-]einigte man daselbst, was noch auch im Bauhofe, im Archiv und im Bibliotheksgebäude an Alterthümern vorhanden ist, so ließe sich ohne große Mühe und Kosten, eine kleine Sammlung bilden, die das Publicum gewiß nicht ohne Interesse in Augenschein nehmen und die fernerem Vandalismus vorbeugen würde.« Gaedechens’ Ausführungen sind die bis dahin deutlichsten, die für eigene Räumlichkeiten zur Unterbringung historischer Gegenstände plädierten. Zugleich formulierte er erstmals, dass es Staatspflicht sei, nicht nur hierfür Sorge zu tragen, sondern die Objekte auch vor Zerstörung zu schützen.

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