83 über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit«, wodurch die stufenweise Genese der politischen Polizei in Ostdeutschland ihren Abschluss fand.20 Der Aufbau der sozialistischen Gesellschaft in den Farben der SED war nicht ohne einen starken Repressionsapparat zu realisieren. In einem Kommentar von Mitarbeitern der BV Dresden zum »Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit« heißt es rückblickend: »Die Bildung des MfS am 8. 2. 1950 war unmittelbarer Bestandteil des Aufbaus der zentralen Staatsorgane der Arbeiter-und-Bauern-Macht nach der Gründung der DDR. […] Mit der Bildung des MfS wurde eine weitere Voraussetzung geschaffen, die Funktionen der Diktatur des Proletariats erfolgreich zu realisieren und alle Aufgaben der sozialistischen Etappe der Revolution zu lösen.«21 Es gab keinen ernst gemeinten demokratischen Anspruch beim Aufbau dieses Staates. Revolutionäre schufen sich ihre Strukturen für ihre Gesellschaftstransformation, da sie sich inmitten einer Nachkriegsrevolution wähnten. An der Spitze des Apparates stand der »langjährige sowjetische Vertrauensmann Wilhelm Zaisser«.22 Die Führung und den Aufbau der VfS in Sachsen übernahm, wie bereits erwähnt, der vormalige LKA-Präsident Joseph Gutsche. Als ehemaliger Moskau- Kader war er die zentrale Figur in Sachsen bis zur Auflösung des VfS im Zuge der Gebietsreform vom August 1952. Seine guten Kontakte zur sächsischen Polizeiverwaltung sowie zum späteren sächsischen Innenminister Artur Hofmann kamen seinem »Aufbauwerk« zugute. Das Personal dieser ersten Jahre rekrutierte sich aus recht unterschiedlichen Institutionen.23 Selbstredend nutzte die VfS das Potenzial der Polizei, insbesondere der vormaligen K 5. Darüber hinaus gewann man politisch zuverlässiges Personal aus den Reihen der Hauptamtlichen bei der SED, staatlichen Verwaltungen und Massenorganisationen. Instruiert und kontrolliert wurden die oftmals jungen Geheimdienstler von den »Freunden«.24 Mit der DDR-weiten Gebietsreform im Juli/August 1952 wurden auch die VfS 13 Vgl. Engelmann, Roger: Aufbau und Anleitung der ostdeutschen Staatssicherheit durch sowjetische Organe 1949–1959, in: Hilger, Andreas/Schmeitzner, Mike/Schmidt, Ute (Hg.): Diktaturdurchsetzung. Instrumente und Methoden der kommunistischen Machtergreifung in der SBZ/DDR 1945–1955, in: Berichte und Studien, Hannah- Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, 35, Dresden 2001, S. 55–64, hier: S. 56. 14 Vgl. Schmeitzner: Formierung eines neuen Polizeistaates, S. 235. 15 Vgl. Schmeitzner: Formierung eines neuen Polizeistaates, S. 252. 16 Roger Engelmann benennt den 6. Mai 1949 als Termin für die Ausgliederung der K 5-Dezernate aus den jeweiligen Landespolizeien hin zur DVdI. Vgl. Engelmann: MfS-Lexikon, S. 119. 17 Joseph Rutsche berichtete retrospektiv vom Aufbau eines eigenständigen »Dezernates D« in Sachsen ab Mai 1949. Die Territorialgliederungen nannten sich bereits »Landesverwaltungen«. Vgl. Schmeitzner: Formierung eines neuen Polizeistaates, S. 254. 18 Vgl. ebd., S. 254. 19 Vgl. ebd., S. 253. Vgl. ebenso: Weinke/Hacke: U-Haft am Elbhang, S. 31–35. und Petrow, Nikita W./Foitzik, Jan: Die sowjetischen Geheimdienste in der SBZ/DDR von 1945 bis 1953, Berlin 2009, S. 55 f. sowie Engelmann: Aufbau und Anleitung, S. 56 f. und Naimark: Die Russen in Deutschland, S. 464 und Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit, S. 62. 20 Vgl. MfS, Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit, 8. 2. 1950, in: Engelmann/Joestel: Grundsatzdokumente des MfS, S. 21. 21 MfS, BV Dresden, Oberstleutnant Hoffmann und Oberst Böhm, 3. 9. 1981: »70. Geburtstag«, in: BStU, MfS, BV Ddn AKG Fo/10225, Bl. 7. 22 Schmeitzner: Formierung eines neuen Polizeistaates, S. 253. Wilhelm Zaisser war 1948/1949 Innenminister in Sachsen und wurde von Artur Hofmann abgelöst. Vgl. Müller-Enbergs: Wer war wer in der DDR?, Bd. 1, S. 566 sowie Müller-Enbergs: Wer war wer in der DDR?, Bd. 2, S. 1465. 23 Zu den Rechtsgrundlagen bei Einstellungen im sächsischen Polizeiapparat nach Kriegsende vgl. Spors: Aufbau des Sicherheitsapparates in Sachsen, S. 115–119. 24 Vgl. Schmeitzner: Formierung eines neuen Polizeistaates, S. 257 f.
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