82 Apparat der Entnazifizierung13 und damit auch eine Vergrößerung des sächsischen Apparates bedeutete.14 Im Juli 1948 wurde Innenminister Kurt Fischer zum Präsidenten der »DVdI« berufen und trieb von Berlin aus den Aufbau der politischen Polizei voran. In diesem Zusammenhang wurde Rolf Markert, der spätere und am längsten im Dienst befindliche Leiter der BV Dresden, zum neuen Chef des K 5-Dezernates beim sächsischen LKA. Nachdem Stalin im Dezember 1948 schließlich dem Drängen der SED-Führung nachgab, kam es Anfang 1949 einerseits zu einer größeren Eigenständigkeit der K 5 gegenüber dem sowjetischen MGB und andererseits zur Trennung der regulären Polizeibehörden von der entstehenden Geheimpolizei.15 Die Abteilung K 5 wurde im März 1949 im Zuge der Umstrukturierung der Kriminalpolizei ausgegliedert.16 Stattdessen erfolgte die Zuordnung der jeweiligen K 5-Dezernate unter das Dach der »Abteilung K 5« beim »DVdI«, wodurch es sich um eine Zentralisierung und gleichzeitige Entkopplung der politischen Polizei handelte. Im Spätsommer 1949 erfolgte der Übergang von K 5 zum »Dezernat D«.17 Anfang September zählte das sächsische »Dezernat D« gerade mal rund 60 Mitarbeiter, die den kaderpolitischen Anforderungen des sowjetischen MGB und OVD (Abteilung für innere Angelegenheiten) entsprachen; zum Jahreswechsel waren es bereits ca. 340 Mitarbeiter.18 Nach der Staatsgründung im Oktober 1949 wurde das »Dezernat D« dem MdI zugeordnet und erhielt die Bezeichnung »Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft«.19 Am 8. Februar 1950 verabschiedete die provisorische Volkskammer das »Gesetz Hardi Anders (2.), Artur Hofmann (3.) und Rolf Markert (4.) (v. r. n. l.) im Mehrzwecksaal der BV Dresden, Ende der 1960er-Jahre BArch, MfS BV Ddn, AKG, Fo 7003
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