Leseprobe

20 Simone Fleischer 18.März 1924 Gründung des Sächsischen Landesverbands zur Förderung des Bild- und Filmwesens e.V. in Chemnitz 8.Oktober 1924 Verordnung zur Errichtung einer Sächsischen Landesbildstelle 6.November 1924 Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Ministerium für Volksbildung und dem Landesverband 7.Juni 1925 Umzug nach Dresden in die Große Meißner Straße 15 1926 Umzug in die ehemalige Tierärztliche Hochschule Dresden, Zirkusstraße 38 1. April 1926 Einstellung von Walter Möbius als Fotograf der Sächsischen Landesbildstelle 31.März 1931 Auflösung des Vereins 1.April 1931 Überführung der Sächsischen Landesbildstelle in eine rechtsfähige Stiftung Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sich die Fotografie zu einem Medium entwickelt, das im Alltag, in der Unterhaltungskultur, in Magazinen und im Publikationswesen längst angekommen war. In den 1920er-Jahren entdeckten, nach anfänglicher Skepsis, auch engagierte Pädagog:innen das Potenzial der Fotografie für schulische und bildungspolitische Zwecke. Die Einrichtung von Bildstellen als Vermittler geeigneter und geprüfter Aufnahmen für den schulischen Unterricht war die logische Konsequenz, so auch in Sachsen, wo sich eine Gruppe von Lehrer:innen zusammenfand, die, den Zielen der Lichtbildbewegung verpflichtet, am 18. Mai 1924 in Chemnitz den Sächsischen Landesverband zur Förderung des Bild- und Filmwesens e. V. gründete. Die anfänglichen Ziele des Verbands lassen sich, wenngleich nicht ganz ohne Vorarbeit anderer Initiativen, dennoch wohl am treffendsten als Grundlagenarbeit auf dem noch jungen Gebiet des Einsatzes fotografischer Projektionsmedien im schulischen Kontext bezeichnen.1 So war die »Einführung seiner Mitglieder in das Wesen von Bild und Film sowie in den Gebrauch der zu ihrer Anwendung nötigen technischen Hilfsmittel« ebenso Arbeitsziel des Vereins wie die Gründung affiliierter Bildstellen in Städten und Gemeinden, mit deren Leitern »allgemeine methodische und organisatorische Grundsätze« erarbeitet werden sollten. Darüber hinaus war das »Hinwirken auf die Errichtung einer staatlichen Landesbildstelle« zentrales Anliegen des Vereins.2 Vom Freistaat getragen, sollte sie als vermittelnde Stelle aller, auch gesetzlich zu regelnder Belange der schulischen Lichtbildarbeit in Sachsen fungieren. Der aus heutiger Sicht sicher wichtigste und weitsichtigste in der Satzung verankerte Punkt aber war das »Einrichten und Unterhalten eines Bildarchives (Landesbildstelle) mit Bildern und Filmen«, in dem in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Denkmalpflege, Museen sowie mit »Berufs- und Liebhaberphotographen« Lichtbilder und Abzüge von »im Land vorhandenen Negativen« zusammengeführt werden sollten. Ergänzt werden sollte dieser Bestand durch einen »Verleihstock von Bildern und Filmen im Dienste der Schulen und volksbildenden Einrichtungen«.3 Es ist stark zu vermuten, dass der Vorschlag zur Einrichtung eines fotografischen Bildarchivs nicht unwesentlich auf Idee und Initiative des Gründungsmitglieds und Vorstandsvorsitzenden Fritz Schimmer (1882–1967) zurückging. Der promovierte Zoologe und passionierte Hobbyfotograf sollte in den folgenden Jahren zum treibenden Motor des Bildstellenwesens in Sachsen und darüber hinaus werden. Schon im ersten halben Jahr nach Gründung gelang ihm ein erster entscheidender Schritt zur Erfüllung der Vereinsziele. Mit der Anordnung der Einrichtung einer Geschäftsstelle des Landesverbands unter dem Namen Sächsische Landesbildstelle durch das Volksbildungsministerium am 8. Oktober 1924 wurden für ein dauerhaftes staatliches Engagement erste entscheidende Weichen gestellt.4 Einen Monat später, am 6. November 1924, wurde ein Vertrag unterzeichnet, in dem sich die schon in der Vereinssatzung formulierten Aufgaben wiederfanden: Beratung in »allen Fragen der Verwendung des stehenden und laufenden Lichtbildes« für Ministerium und Bildungseinrichtungen, Einrichtung von Bezirksbildstellen sowie Sammlung von »Bildern und Filmen, namentlich solcher, die die Kenntnis der Heimat vermitteln«.5 Der Landesverein fungierte fortan als rechtlicher Träger der Sächsischen Landesbildstelle, die das operative Geschäft übernahm, während er selbst beratende Funktion hatte und Netzwerkarbeit in der sächsischen Lehrerschaft betrieb.6 Die Geschäftsstelle unterstand dem Volksbildungsministerium, das für den Unterhalt finanzielle Beihilfen bereitstellte.7 Anfänglich in Schimmers Privatwohnung in Chemnitz, »in einem 12 Quadratmeter großen Abstellraum«,8 untergebracht, zog die Bildstelle im Juni 1925 nach Dresden,9 zunächst in die Große Meißner Straße, binnen Jahresfrist in angemessene Räumlichkeiten in der Zirkusstraße.10 Nicht ohne Stolz schrieb Schimmer im Bildwart, Zur Geschichte der Deutschen Fotothek

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