37 (RFB), dem paramilitärischen Kampfverband der KPD. Am 7. Februar 1924 verurteilte ihn das Amtsgericht in Leipzig zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten Gefängnis wegen Diebstahls,2 ab 1930 war er arbeitslos. Wegen der Teilnahme am sogenannten Altonaer Blutsonntag – dem gewaltsamen Zusammenstoß einer großen Demonstration der gerade wieder erlaubten SA mit Kommunisten am 17. Juli 1932 – und einer weiteren Auseinandersetzung mit der SA am 6. März 1933 verhaftete man ihn im März 1933. Erich Reschke musste etwa ein Jahr in den Konzentrationslagern Hamburg-Fuhlsbüttel und Lichtenburg verbringen, bevor ihn das Sondergericht beim Landgericht Altona3 am 24. Juni 1934 zu zwei Jahren Zuchthaus wegen der Teilnahme am Blutsonntag verurteilte. Da er im März 1933 immer noch als Kurier des inzwischen verbotenen RFB des Bezirks Wasserkante der KPD fungiert hatte,4 wurde er vom Kammergericht in Berlin im November 1935 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu weiteren drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Erich Reschke, 1960er-Jahre Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Rep. 401 RdB Pdm VdN-4752, o. Pag. 1 Lebenslauf von Erich Reschke in der VdN-Akte von Erich Reschke, in: Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), VdN-Akte Erich Reschke im Bestand Rat des Bezirks Potsdam, Rep. 401 RdB Pdm VdN-4752, o.Pag. 2 Anklageschrift III des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht Berlin u.a. gegen Erich Reschke vom 16.1.1935, in: BArch, Bestand R 3018 Nationalsozialistische Justiz, Nr. 10359, Bl. 106. Im Lebenslauf für die VdN-Akte gibt Reschke an, von 1920 bis 1930 Mitglied in diesem freigewerkschaftlichem Metallarbeiterverband gewesen zu sein, bis er wegen Verteilens von Flugblättern der kommunistischen Revolutionären Gewerkschafts-Organisation ausgeschlossen wurde. Vgl. ebd. 3 Anklageschrift vgl. Staatsarchiv Hamburg, Bestand NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, 731-9, Nr. 252 (Sondergericht Altona, Strafsache gegen Mago, Johann wg. Vergehens gegen §§ 211, 115 und 113 StGB u. a., 1934). 4 Anklageschrift II des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht Berlin u.a. gegen Erich Reschke vom 16.1.1935, in: BArch, R 3018, Nr. 10359, Bl. 114–115.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTMyNjA1