17 Dresden, befinden sich im Hauptstaatsarchiv Dresden Bestände, welche aber beinahe ausschließlich die vor Kriegsende an das Archiv abgegebenen Akten beinhalten. Das im OLG Dresden genutzte bzw. in dessen Registratur noch vorhandene Schriftgut wurde während des Krieges zu großen Teilen ausgelagert und wies nach Kriegsende einen nicht mehr archivierbaren Zustand auf. Daher wurde es nicht vom Sächsischen Staatsarchiv übernommen. Im Bundesarchivbestand Reichsjustizministerium finden sich zu den Bautzener Gefängnissen lediglich einige Quellen mit Übersichtscharakter wie Statistiken etc. Trotz dieser dünnen Quellenlage wird im Folgenden versucht, erste Konturen der Haftarbeit herauszuarbeiten. Zunächst geht es um die formalen Rahmenbedingungen für Gefangenenarbeit, deren Wurzeln vor 1933 liegen. Im Anschluss wird die Entwicklung der Häftlingsarbeit in Bautzen beschrieben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf jenen Firmen und Produktionsbereichen, welche die Häftlingsarbeit ausbeuteten. Die administrative Spannbreite reichte von anstaltsinternen Produktionsbereichen über Außenkommandos bis hin zu Haftarbeitslagern. Abschließend werden im Licht der zur Verfügung stehenden Quellen die Arbeits- und Lebensbedingungen skizziert. Da die Forschungslage zur Haftarbeit in den Bautzener Gefängnissen ein Desiderat1 darstellt, wird der Skizzierung der konkreten lokalen Verhältnisse größerer Raum gegeben. Die Bautzener Gefängnisse wurden Anfang des 20. Jahrhunderts erbaut. Sie dienten zwischen 1933 und 1945 nach dem Vollstreckungsplan offiziell folgenden Zwecken: Die größere Haftanstalt am Stadtrand (Bautzen I, heute Justizvollzugsanstalt) war für die Inhaftierung von jungen und erstbestraften Männern eingerichtet, zeitweise befand sich hier zudem ein Jugendstrafvollzug. Die kleinere Haftanstalt auf der Rückseite des Amts- und Landgerichts (Bautzen II, heute Gedenkstätte) diente vor allem der Untersuchungshaft. Dort wurden aber auch regional für den Landgerichtsbezirk Bautzen kurze Freiheitsstrafen an Männern und an den aufgrund der deutlich geringeren Delinquenz sehr wenig vertretenen Frauen vollzogen.2 Die Bezeichnungen dieser beiden Gefängnisse wandelten sich entsprechend der Funktionszuweisung mehrfach. Bis Juli 1936 lautete 1 Vgl. Peter Russig, Der Strafvollzug in Bautzen während der nationalsozialistischen Diktatur (1933–1945), in: Karl-Wilhelm Fricke, Humaner Strafvollzug und politischer Mißbrauch. Zur Geschichte der Strafvollzugsanstalten in Bautzen 1904 bis 2000, Schriftenreihe des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Bd. 10, Dresden 1999, S. 85–86. Die Quellenstudien wurden vom Autor in Zusammenhang mit der Entwicklung der Dauerausstellung des Gedenkstätte Bautzen 2016/17 unternommen; deren Ergebnisse flossen aber nur teilweise in die Ausstellung und den Katalog ein. Vgl. Susanne Hattig/Silke Klewin/Jan-Henrik Peters/Ralf Marten/Sven Riesel/ Volker Strähle, Haft unterm Hakenkreuz. Bautzen I und II 1933–1945. Katalog zur Ausstellung, Schriftenreihe der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, Bd. 17, Dresden 2018, S. 90 ff. 2 Während für den Mai 1941 vom Reichsjustizministerium für das Gefängnis Bautzen I eine Belegfähigkeit von 1 077 Männern und für das Gefängnis Bautzen II von 167 Männern bestätigt wurde, konnte die Frauenabteilung in Bautzen II lediglich 42 Gefangene aufnehmen. Vgl. Bestätigungsschreiben des Reichsministeriums der Justiz über die Belegungsfähigkeit der selbständigen Vollzugsanstalten vom 17.5.1941, in: Sächsisches Staatsarchiv (Sächs. StA), Bestand 30067 Untersuchungsgefängnis Plauen/Strafvollzug im Allgemeinen, Nr. 82, Bl. 1r.
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