Leseprobe

319 Die Nachkriegsjahre (1945 – 1949) in eingefärbten Uniformen, im Dienst. Zum kommissari- schen Leiter der Ortspolizei ernannten die Amerikaner den Chef der Reservekompanie in der König-Georg-­ Kaserne, Hauptmann Heinrich Neuperti. Das Plauener Amtsgericht nahm seine Arbeit für den Stadt- und Landkreis Mitte Mai 1945 wieder auf; im Jus- tizwesen wurden nur Richter, Staatsanwälte, Rechts- anwälte und Notare weiterbeschäftigt beziehungsweise zugelassen, die nicht der NSDAP angehört hatten oder zumindest keine aktiven Parteigenossen gewesen waren. Von den im »Dritten Reich« ausgeschalteten Par- teien organisierte sich die KPD nach Kriegsende am schnellsten wieder. Bereits Anfang Mai 1945 hatten eine Handvoll ihrer Funktionäre zusammen mit einigen So- zialdemokraten einen antifaschistischen Aktionsaus- schuss gegründet, dem sich in den Wochen bis zum Wechsel der Besatzungsmächte auch Kräfte aus dem liberalen sowie dem christlich-demokratischen Lager anschlossen. Dem Drängen der KPD-Leute in führende Positionen der Stadtverwaltung und der Polizei schob die Militärverwaltung unter dem neuen Stadtkomman- danten Leutnant Colonel Lathrop B. Read jr. (ab 6. Mai 1945) allerdings einen Riegel vor. Parteien und politische Organisationen ließen die Alliierten im besiegten Deutschland in den ersten Nach- kriegsmonaten nicht zu, auch die Zeitungen mussten ihre Arbeit vorerst einstellen. Stattdessen erschienen »Amtliche Bekanntmachungen«, die erste Ausgabe in Plauen am 30. Mai 1945. Die städtischen Behörden nahmen den geregelten Dienst bereits wenige Tage nach Kriegsende wieder auf. Unter schwierigsten Bedingungen : Das Rathaus war teilweise zerstört. Das Stadtsteueramt etwa, in dem sich über Wochen unbearbeitete Schecks und Zahlungs- überweisungen sowie Bargeld angesammelt hatten, saß buchstäblich inmitten von Trümmern. Ein Umzug kam nicht infrage, da der Transport der Aktenberge, Kar­ teischränke, des für das Steueramt unentbehrlichen Tresors und des sonstiges Inventars weder organisato- risch noch mit den einsatzfähigen Mitarbeitern zu be- wältigen war. Für die zivile Bevölkerung galten besonders in den ersten Besatzungswochen strenge Restriktionen. Das Verlassen des Stadtgebiets oder der Aufenthalt im Freien über die Sperrstunde hinaus waren nur mit Pas- sierschein erlaubt, ab Mitte Mai durfte der Landkreis Plauen wieder aufgesucht werden. In Privatbesitz befindliche Gewehre, Pistolen und Revolver sowie Fotoapparate und Ferngläser mussten bei der Polizei abgegeben werden. Als Zahlungsmittel blieb die deutsche Reichsmark gültig, daneben hatten die Amerikaner Militär-Bankno- ten in Umlauf gebracht. Ab dem 13. Mai 1945 durften die Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen, ausgenommen von dieser Erlaubnis blieben nur Händler, die geschäft- liche Beziehungen zur Wehrmacht oder zu Organisatio- nen der NSDAP unterhalten hatten. Allerdings rückte der Ware-Geld-Handel im Alltag oft in den Hintergrund. Die ① Bahnhofstraße oberhalb der Kreuzung Jößnitzer Straße, 1947 Stadtarchiv Plauen Anfang Mai 1945

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