Katalog
· 167 · dete. Ein weiterer Bestandteil war die Kö nigliche Villa in Hosterwitz mit der katho lischen Kapelle Maria am Wege. Zur Fami lienanwartschaft gehörten weiterhin das 331 Hektar große Rittergut Jahnishausen bei Riesa, das der spätere König Johann von Sachsen (1801–1873) 1824 erworben hatte, die Königliche Villa Strehlen, die unter Kö nig Albert von Sachsen auf einem 1860 er worbenen Grundstück unter Verwendung von Teilen eines älteren Forsthauses erbaut worden war, und das 1870/71 errichtete Jagdschloss Rehefeld bei Altenberg im Ost erzgebirge, ein Geschenk der Kronprinzes sin Carola (1833–1907) an ihren Ehemann, den späteren König Albert von Sachsen. Neben diesen Vermögensteilen, die den Re geln des Fideikommissrechts unterlagen, hatten Friedrich August III. und seine Fami lienangehörigen auch frei verfügbares Pri vateigentum. Alles, was er aus Mitteln der Zivilliste erwarb, gehörte ihm persönlich. Er konnte darüber frei verfügen. Gemäß Ver fassung wären diese Vermögenswerte, so weit vom König keine andere testamentari sche Regelung getroffen worden wäre, dem Hausfideikommiss zugefallen. So gehörte dem König das Neue Königliche Schauspiel haus in Dresden, das 1911 bis 1913 gegenüber dem Kronentor des Zwingers aus Mitteln der Zivilliste erbaut worden war. Auch wa ren der gesamte Theaterfundus des Hoftheaters sowie die Wein- und Lebens mittelvorräte des Hofkellers sein persönli ches Eigentum. Ausgleich mit dem Freistaat Sachsen In allen deutschen Staaten wurden nach der Revolution Regelungen zur Abfindung der früheren Monarchen getroffen. 10 Der Rege lungsbedarf resultierte daraus, dass der Staatsbesitz und die Privatvermögen der Landesfürsten nicht ausreichend getrennt waren und zahlreiche gegenseitige Ver pflichtungen bestanden, die aufzuheben waren. Den Verzicht der früheren Monar chen auf bestimmte Vermögensteile glichen die nunmehrigen Freistaaten durch Abfin dungen aus. Die Abfindungsregelungen wa ren das Ergebnis von meist längeren Ver handlungen.
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