Katalog

· 167 · dete. Ein weiterer Bestandteil war die Kö­ nigliche Villa in Hosterwitz mit der katho­ lischen Kapelle Maria am Wege. Zur Fami­ lienanwartschaft gehörten weiterhin das 331 Hektar große Rittergut Jahnishausen bei Riesa, das der spätere König Johann von Sachsen (1801–1873) 1824 erworben hatte, die Königliche Villa Strehlen, die unter Kö­ nig Albert von Sachsen auf einem 1860 er­ worbenen Grundstück unter Verwendung von Teilen eines älteren Forsthauses erbaut worden war, und das 1870/71 errichtete Jagdschloss Rehefeld bei Altenberg im Ost­ erzgebirge, ein Geschenk der Kronprinzes­ sin Carola (1833–1907) an ihren Ehemann, den späteren König Albert von Sachsen. Neben diesen Vermögensteilen, die den Re­ geln des Fideikommissrechts unterlagen, hatten Friedrich August III. und seine Fami­ lienangehörigen auch frei verfügbares Pri­ vateigentum. Alles, was er aus Mitteln der Zivilliste erwarb, gehörte ihm persönlich. Er konnte darüber frei verfügen. Gemäß Ver­ fassung wären diese Vermögenswerte, so­ weit vom König keine andere testamentari­ sche Regelung getroffen worden wäre, dem Hausfideikommiss zugefallen. So gehörte dem König das Neue Königliche Schauspiel­ haus in Dresden, das 1911 bis 1913 gegenüber dem Kronentor des Zwingers aus Mitteln der Zivilliste erbaut worden war. Auch wa­ ren der gesamte Theaterfundus des Hoftheaters sowie die Wein- und Lebens­ mittelvorräte des Hofkellers sein persönli­ ches Eigentum. Ausgleich mit dem Freistaat Sachsen In allen deutschen Staaten wurden nach der Revolution Regelungen zur Abfindung der früheren Monarchen getroffen. 10 Der Rege­ lungsbedarf resultierte daraus, dass der Staatsbesitz und die Privatvermögen der Landesfürsten nicht ausreichend getrennt waren und zahlreiche gegenseitige Ver­ pflichtungen bestanden, die aufzuheben waren. Den Verzicht der früheren Monar­ chen auf bestimmte Vermögensteile glichen die nunmehrigen Freistaaten durch Abfin­ dungen aus. Die Abfindungsregelungen wa­ ren das Ergebnis von meist längeren Ver­ handlungen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTMyNjA1